Hände, die Bausteine halten
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AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („AGB“)

der TTG Tourismus Technologie GmbH, FN 163711 b LG Linz,
Freistädter Straße 119,
A-4041 Linz (kurz „TTG“).
(Stand: 01.06.2023)

Inhaltsübersicht

  1. Begriffsbestimmungen
  2. Geltungsbereich
  3. Bestellung • Auftrag • Lieferungen und Leistungen • Vertragsgegenstand
  4. Annahme • Gefahrenübergang 
  5. Preise • Zahlungsbedingungen
  6. Eigentumsvorbehalt
  7. Rechte am Vertragsgegenstand • Urheberrecht • Immaterialgüterrechte
  8. Aufrechnung und Abtretung • Übertragung von Rechten
  9. (Sonstige) Rechte und Pflichten des Kunden, insbesondere betreffend Software
  10. Lizenzen
  11. Geheimhaltung
  12. Datenschutz
  13. Gewährleistung
  14. Schadenersatz und (sonstige) Haftung
  15. Vertragsrücktritt
  16. Besondere Bestimmungen für Dauerschuldverhältnisse
  17. Anwendbares Recht
  18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
  19. Adressenänderung
  20. Sonstiges • Schlussbestimmungen

1. Begriffsbestimmungen

1.1.    „TTG“ („Lieferant“) ist die TTG Tourismus Technologie GmbH, Freistädter Straße 119, A-4041 Linz, FN 163711b LG Linz.
 
1.2.    „Kunde“ ist jeder Vertrags- und/oder Verhandlungspartner von TTG, der eine Leistung von TTG in Anspruch nimmt, in Anspruch genommen hat oder in Anspruch zu nehmen beabsichtigt, und zwar unabhängig davon, ob bereits ein Vertragsverhältnis zustande gekommen ist. „Kunde“ ist in jedem Fall aber nur eine natürliche oder juristische Person, die „Unternehmer“ im Sinne des Punktes 1.3. ist.
 
1.3.    „Unternehmer“ ist jeder, für den das Rechtsgeschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Unternehmen in diesem Sinne ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger, wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Tourismusverbände und Privatzimmervermieter gelten jedenfalls als Unternehmer im Sinne dieser AGB.
 
1.4.    „Leistung“ ist jedes (materielle und/oder immaterielle) Produkt (Ware), jede (materielle und/oder immaterielle) Lieferung und/oder jede (materielle und/oder immaterielle) sonstige Leistung von TTG, egal welcher Art.
 
1.5.    „Bestellung“ ist der verbindliche Antrag des Kunden auf Erbringung einer Leistung bzw. Lieferung durch TTG.
 
1.6.    „Auftrag“ ist das zwischen TTG und dem Kunden zustande gekommene Rechtsgeschäft.

1.7.    „Ware“ („Artikel“, „Vertragsgegenstand“) ist jedes Produkt bzw. jede Leistung von TTG, die diese aufgrund Vereinbarung im Einzelfall zu erbringen hat, insbesondere auch Software, Websites und Dienstleistungen.
 
1.8.    „Lieferung“ einer Ware oder einer sonstigen Leistung ist die damit in Zusammenhang stehende Leistungserbringung durch TTG.
 
1.9.    „Immaterialgüterrechte“ sind alle wie immer gearteten bzw. ausgestalteten Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums von TTG, egal welcher Art, insbesondere Patente, Marken, Gebrauchsmuster, etc.
 
1.10.    „Software“ ist jedes standardmäßig vertriebene oder individuell für den Kunden entwickelte oder adaptierte Computerprogramm (auch Websites), egal, ob dieses separat oder als Teil bzw. in Verbindung mit einem Produkt von TTG dem Kunden mittels Lizenz zur Verfügung gestellt wird, mit Ausnahme jener Computerprogramme, die dem Kunden ohne Einbindung von TTG von Dritten zur Verfügung gestellt werden.  
 
1.11.    „Lizenz“ ist das individuell eingeräumte Recht des Kunden zur Nutzung von Software. Die Lizenz, die den Kunden zur Nutzung der Software berechtigt, kann in einem eigenen Dokument bzw. Datenträger oder im Computerprogramm selbst enthalten sein. Der Kunde verpflichtet sich jedenfalls mit der Installation des Computerprogramms bzw. dessen Verwendung, in welcher Form immer, dazu, die Lizenzbestimmungen von TTG bzw. des Herstellers vollumfänglich einzuhalten.
 
1.12.    “Quellcode” („Objektcode“) ist das in einer höheren Programmiersprache geschriebene Computerprogramm, das teilweise auch Kommentare oder andere Programmier-Dokumentation enthält.
 
1.13.    „(Benutzer)Dokumentation“ bedeutet die jeweils aktuelle von TTG bzw. vom Hersteller zur Verfügung gestellte operative und technische Dokumentation zu den Merkmalen, Funktionen und der Benutzung der Software.
 
1.14.    „Wartung“ ist jede Art des technischen und/oder sonstigen Supports, insbesondere für Software, der in der Regel auf der Basis eines gesonderten Wartungsvertrages laufend erbracht wird.
 
1.15.    Insoweit in diesen AGB lediglich von Lieferung die Rede ist, wird darunter auch jede (sonstige) Leistung verstanden und umgekehrt.

 

2. Geltungsbereich

2.1.    Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) umfasst alle Angebote, Rechtsgeschäfte und sonstigen wie immer gearteten Leistungen von TTG. Die Lieferungen und Leistungen von TTG erfolgen daher ausschließlich zu den Bedingungen der gegenständlichen AGB, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen; diese Lizenzbedingungen bilden ebenfalls einen integrierenden Bestandteil des Auftrages bzw. dieser AGB.
 
2.2.    Diese AGB gelten nur für Angebote, Rechtsgeschäfte und sonstige wie immer geartete Leistungen von TTG mit bzw. gegenüber Unternehmern. Diese AGB gelten auch dann, wenn im Einzelfall nicht mehr speziell auf sie verwiesen wird. Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung von TTG. Gegen entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende wie immer geartete Bedingungen des Kunden, insbesondere gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, erhebt TTG bereits jetzt Widerspruch; derartige Bedingungen erkennt TTG hiermit ausdrücklich nicht an, es sei denn, TTG hätte ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt. Die Nicht-Anerkennung gilt auch, wenn TTG im Einzelfall abweichenden Bedingungen des Kunden nicht nochmals widerspricht. Die Erbringung einer Lieferung oder Leistung durch TTG gilt jedenfalls nicht als Unterwerfung unter abweichende Bedingungen des Kunden, und zwar auch dann nicht, wenn TTG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden ist und keinen Vorbehalt dagegen äußert.  
 
2.3.    Die AGB von TTG gelten im Rahmen laufender Geschäftsverbindungen als Rahmenvereinbarung selbst dann für alle weiteren Rechtsgeschäfte mit dem Kunden, wenn deren Geltung nicht jeweils nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.
 
2.4.    Bei Widersprüchen in den Vertragsgrundlagen gilt nachstehende Reihenfolge: Der Hauptauftrag; allfällige Sondervereinbarungen, soweit diese von TTG ausdrücklich schriftlich bestätigt sind; die AGB von TTG; Normen des Handels- und Zivilrechts.  
 
2.5.    Der Kunde erklärt hinsichtlich sämtlicher Geschäfte und Aufträge (Verträge) mit TTG, nicht Konsument, insbesondere nicht im Sinne des KSchG (Konsumentenschutzgesetz), zu sein. Sollte dies auf irgendeinen Geschäftsfall nicht zutreffen, ist der Kunde zur diesbezüglichen vorherigen Meldung verpflichtet.

2.6.    Für Dauerschuldverhältnisse wird insbesondere auf Punkt 16. dieser AGB verwiesen.

 

3. Bestellung / Auftrag / Lieferungen und Leistungen / Vertragsgegenstand

3.1.    Die Angebote von TTG sind freibleibend und unverbindlich und lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden zu verstehen. Für die Richtigkeit eines Kostenvoranschlages wird keine Gewähr übernommen.  
 
3.2.    Bestellungen des Kunden sind ab Zugang bei TTG für den Kunden verbindlich; der Zugang hat schriftlich zu erfolgen, wobei E-Mail ausreichend ist.  
 
3.3.    Mündliche, telefonische, telegrafische, per Telefax oder per E-Mail getroffene Vereinbarungen, Bestellungen, Angebote, Aufträge, Auftragsänderungen, Stornos, etc. werden für TTG erst dann verbindlich, wenn sie von TTG ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden (Auftragsbestätigung) oder wenn TTG mit der Leistungserbringung beginnt; Stillschweigen von TTG gilt darüber hinaus nicht als Zustimmung. Der Kunde hat die Auftragsbestätigung umfassend, insbesondere aber im Hinblick auf Preise, Liefertermine, Stückzahl, Artikelbezeichnung, etc. unverzüglich zu prüfen. Abweichungen der Auftragsbestätigung von der Bestellung hat der Kunde unverzüglich nachweislich schriftlich zu rügen, ansonsten Korrekturen nicht vorgenommen werden können und der Inhalt der Auftragsbestätigung bei unterlassener Korrekturanforderung für den Auftrag verbindlich wird.  
 
3.4.    TTG weist ausdrücklich darauf hin, dass sie sich die Annahme bzw. Durchführung der Bestellung – insbesondere nach Maßgabe der vorhandenen Liefermöglichkeiten - vorbehalten muss. Die Angebote von TTG stehen daher unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung von TTG durch ihren eigenen Lieferanten. TTG behält sich vor, Bestellungen des Kunden insbesondere auch nach Zugang bei TTG abzulehnen bzw. nicht durchzuführen, insbesondere dann, wenn offene Rechnungen aus anderen Bestellungen des Kunden bestehen. Dem Kunden erwachsen hieraus keine wie immer gearteten Ansprüche.
 
3.5.    Vertragsgegenstand ist jede im Einzelfall vereinbarte, von TTG zu erbringende Leistung. Vgl. dazu Punkt 1.7.
 
Gesonderte Vorgaben bzw. Anforderungen des Kunden an den Vertragsgegenstand bzw. an die von TTG zu erbringenden Leistungen bzw. sonstige Zusatzleistungen und –lieferungen von TTG bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch TTG; sie werden von TTG zu den vereinbarten oder - mangels diesbezüglicher Vereinbarung - zu den Bedingungen der jeweils gültigen Preis- und Konditionenlisten erbracht. Bei Änderungen der Standardprodukte von TTG und bei Individualsoftware ist der Kunde alleine für die rechtzeitige Übermittlung sämtlicher für die (Software)Anpassung bzw. Erstellung erforderlichen Informationen verantwortlich.
 
3.6.    Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte oder Ansprüche, egal welcher Art und/oder welchen Umfangs, gegen TTG abgeleitet werden können. Insbesondere stellen derartige Abweichungen keinen Fehler oder Mangel des Produktes dar. Die Wahl des
(Vor-)Lieferanten bleibt TTG überlassen, der Bezug bei einer anderen Bezugsquelle kann vom Kunden nicht verlangt werden. Offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) berechtigen TTG wahlweise zur Vertragsaufhebung oder zur angemessenen Änderung/Anpassung der vereinbarten Preise/Leistungen.
 
3.7.    Im Hinblick auf die grafische Gestaltung von Werbemitteln (wie Websites, etc.) und der vom Kunden zur Verfügung gestellten Vorlagen (einschließlich Bildmaterial) können keine verbindlichen Zusagen gemacht werden. TTG wird die Vorstellungen des Kunden aber nach Möglichkeit im Rahmen der vorgegebenen Bedingungen umsetzen. TTG ist insbesondere zu technisch oder sonst erforderlichen Abänderungen der vom Kunden zur Verfügung gestellten Vorlagen berechtigt. Der Kunde hat Entwürfe bzw. Endfassungen von Websites u.ä. unverzüglich zu überprüfen und entweder allfällige Änderungswünsche unverzüglich schriftlich bekannt zu geben oder eine entsprechende Freigabe zu erteilen; mangels Freigabe innerhalb angemessener Frist kann TTG von einer Zustimmung des Kunden ausgehen. Vom Kunden solcher Art freigegebene Entwürfe etc. bilden die Basis für die technische Realisierung. Insbesondere Farbabweichungen und Abweichungen in der optischen Wahrnehmung von Internet-Auftritten sind in jedem Fall technisch nicht ausgeschlossen und werden vom Kunden ausdrücklich anerkannt. Allfällige Änderungen werden von TTG nur im erforderlichen und zweckmäßigen Umfang vorgenommen. Der Kunde erteilt hierzu seine ausdrückliche Zustimmung.
 
3.8.    Dem Kunden sind – bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses - die wesentlichen Funktionsmerkmale, der Anwendungsbereich, die Leistungsfähigkeit und die Einsatzmöglichkeit des Vertragsgegenstandes (insbesondere: der Software) bekannt; er trägt das alleinige Risiko für die Auswahl der von TTG angebotenen Leistungen (insbesondere: der Software), daher insbesondere dafür, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Der Kunde hat sich von sich aus über die technischen Einsatzmöglichkeiten, -voraussetzungen und -bedingungen der Leistungen/Software (z.B. in Bezug auf Betriebssystem, Hardware, vorauszusetzende Systemsoftware, Datenträger, etc.) zu informieren; er hat kein Recht auf die nachträgliche Implementierung von Funktionen oder Programmerweiterungen. Über Zweifelsfragen hat sich der Kunde vor Vertragsabschluss durch Mitarbeiter von TTG oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. Aus der unterlassenen Anfrage erwachsen dem Kunden keine wie immer gearteten Rechte, insbesondere kein Recht zum Vertragsrücktritt. TTG übernimmt keine Haftung dafür, dass der Kunde diese Anfrage unterlässt und gegebenenfalls nicht über die entsprechenden technischen Einsatzmöglichkeiten, -voraussetzungen und Bedingungen zum Einsatz des Vertragsgegenstandes verfügt. Der Kunde ist damit für die Benutzung des Vertragsgegenstandes und für die damit erzielten Resultate alleine verantwortlich.
 
3.9.    Die Lieferung von Software (inklusive allfälliger Unterlagen, Vorschläge, Konzepte, Testprogramme, etc.) erfolgt entsprechend der Produktbeschreibung dadurch, dass das maschinenlauffähige Programm dem Kunden durch Übergabe von Datenträgern, durch Einlesen in den Rechner, durch Datenfernübertragung oder durch sonstige Zurverfügungstellung der Software (insbesondere durch „Software As a Service“) überlassen werden. Der Quellcode ist nicht Teil des Vertragsgegenstandes und verbleibt im ausschließlichen Eigentum, in der ausschließlichen Verfügungsgewalt und in der ausschließlichen Verwendung von TTG. Der Versand von körperlichen Gegenständen (Software, Datenträgern, Waren, Dokumentationen, etc.) erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Software entspricht den Beschreibungen in der Benutzerdokumentation bzw. im Falle von Individualsoftware dem Anforderungsdokument; darüber hinausgehende Eigenschaften der Software schuldet TTG – mit Ausnahme von Sonderanforderungen des Kunden, die TTG ausdrücklich angenommen hat - nicht. Darstellungen, z.B. in der Benutzerdokumentation, in Testprogrammen, in Produkt- und Projektbeschreibungen, etc. sind keine Eigenschaftszusagen. Eigenschaftszusagen bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch TTG bzw. den Hersteller. Software wird vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung in der zum Zeitpunkt der Auslieferung aktuellen Version geliefert.
 
3.10.    TTG ist berechtigt, die Waren in einer oder in mehreren (Teil-)Lieferung(en) zu liefern und hierüber gesonderte (Teil-)Rechnungen zu legen. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Rechtsgeschäft.  
 
3.11.    Lieferungen erfolgen ab Werk oder Lager.  
 
3.12.    TTG ist nach besten Kräften bemüht, Liefertermine und Lieferfristen einzuhalten. Dessen ungeachtet erfolgt die Angabe von Lieferterminen oder Lieferfristen grundsätzlich unverbindlich. Liefertermine bzw. -fristen werden nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von TTG angegeben.  
 
Bei „voraussichtlichen“, also nicht exakt definierten Lieferterminen oder -fristen, kann der Kunde eine angemessene, mindestens 14 Tage umfassende Nachfrist setzten, sofern der voraussichtliche Liefertermin bzw. die voraussichtliche Lieferfrist um mehr als drei Wochen überschritten wurde.
 
     Vereinbarte (auch aus Lieferterminen abzuleitende) Lieferfristen beginnen nicht, bevor alle zur Erfüllung der Verpflichtungen von TTG erforderlichen technischen oder sonstigen Informationen, Unterlagen, Anzahlungen oder sonstigen Leistungen des Kunden als eingelangt bestätigt wurden.  
 
     Verbindlich vereinbarte Liefertermine gelten, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, als eingehalten, wenn die Ware das Lager von TTG – bei Lieferungen von Dritten: deren Lager -  rechtzeitig verlassen hat, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde oder – bei Abholung durch den Kunden – die Lieferung versandbereit ist und dem Kunden dies rechtzeitig mitgeteilt wird. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von TTG zu vertreten sind, so können die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
 
3.13.    Jeder unvorhergesehene Umstand und jeder Fall höherer Gewalt bei TTG oder den Lieferanten/Produzenten von TTG, die die Lieferung/Leistung des Vertragsgegenstandes behindern, verzögern oder unmöglich machen, wie z.B. behördliche oder staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Sabotage, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen, Krieg, Arbeitskämpfe jeder Art (insbesondere Aussperrung oder Streik), Fehlen von Materialien, Betriebs- oder Transportstörungen, Lieferverweigerungen von Vorlieferanten, Rohstoffmangel, etc., sowie andere von TTG nicht zu vertretende Umstände berechtigen TTG wahlweise dazu, vom Vertrag zurückzutreten (insbesondere, wenn die durch eines der genannten Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als vier Wochen andauert und dies nicht von TTG verschuldet ist), die Liefermenge herabzusetzen, die mengenmäßige und/oder qualitative Auswahlquote zu reduzieren oder den Liefertermin angemessen, zumindest aber um die Dauer der Behinderung, hinauszuschieben. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin auch dann entsprechend, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Fall eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte TTG mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunden nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz ist bei Lieferverzug im Fall leichter Fahrlässigkeit von TTG in jedem Fall ausgeschlossen, im übrigen ist die Haftung von TTG mit maximal 5 % des Netto-Lieferwerts begrenzt. – Vgl. Punkt 15.2.
 
3.14.    Werden TTG über den Kunden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche begründete Zweifel über die Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft des Kunden bzw. seine sonstige Kreditwürdigkeit entstehen lassen oder tritt eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, und kommt dieser dem Verlangen nach Vorauszahlung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung nicht nach, ist TTG berechtigt, nach eigener Wahl alle Lieferungen zurückzuhalten oder vom Vertrag ganz oder teilweise ohne Übernahme wie immer gearteter Folgekosten zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Weitere Lieferungen erfolgen in diesem Fall nur gegen Vorauszahlung. Ausdrücklich als verbindlich vereinbarte fixe Liefertermine oder –fristen verlieren mit Bekanntwerden der fehlenden Kreditwürdigkeit des Kunden ihre Verbindlichkeit.

3.15.    Mehrere Kunden eines Auftrages gelten als Gesamtschuldner.

 

4. Annahme / Gefahrenübergang

4.1.    Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen; unterlässt er dies, gilt die Lieferung als an dem Tag erfolgt, an dem die Annahme vertragsgemäß hätte erfolgen sollen. Mit diesem Zeitpunkt geht die Gefahr des zufälligen Unterganges jedenfalls auf den Kunden über. Bei Annahmeverzug hat TTG zusätzlich zum Zahlungsanspruch das Recht, einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
 
4.2.    Die Ware reist stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden; TTG übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige, vollständige und schadlose Ankunft der Ware. TTG behält sich für jeden Einzelfall vor, die Versandart und den Versender auszuwählen bzw. zu wechseln. Sonderwünschen des Kunden nach anderslautenden Versandregeln kann nicht entsprochen werden. Mit Abgang der Lieferung aus dem Werk/Lager, im Falle direkter Lieferung ab Werk/Lager des Lieferanten von TTG, geht die Preis- und Leistungsgefahr auf den Kunden über; dies unabhängig von einer für die Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung. Bei Selbstabholung geht die Preis- und Leistungsgefahr ab Übergabe auf den Kunden über. TTG ist nicht verpflichtet, die Ware bzw. den Transport der Ware zu versichern. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von TTG verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Gleiches gilt auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.
 
4.3.    Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, hat TTG das Recht, entweder die Ware bei TTG unter Anrechnung einer Lagergebühr von 0,1 % des Rechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag einzulagern und auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder aber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen. Für den Fall, dass TTG von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, hat der Kunde zusätzlich zu den Lagerkosten einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 25 % des Rechnungsbetrages zu bezahlen.

 

5. Preise / Zahlungsbedingungen

5.1.    Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Werk bzw. Auslieferungslager von TTG. Andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale sind, soweit nicht separat ausgewiesen, im Produktpreis enthalten.  
 
5.2.    Die Preise unterliegen einer Wertsicherung. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbare Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder ein an seine Stelle tretender (Nachfolge)Index. Bezugsgröße und Ausgangspunkt für die Berechnung der Wertsicherung für den jeweiligen Auftrag ist die für den dem Monat des Zustandekommens des Auftrages vorangehenden Oktober verlautbarte Indexzahl (= Ausgangszahl). Wenn der Auftrag im Oktober zustande kommt, ist die verlautbarte Indexzahl dieses Monats die Ausgangszahl. Diese Bezugsgröße wird mit der für den Oktober des darauf folgenden Jahres verlautbarten Indexzahl verglichen (= Vergleichszahl). Endpunkt für die Berechnung der Wertsicherung ist daher jeweils die für Oktober des jeweiligen Jahres verlautbarte Indexzahl, Ausgangspunkt die für die letzte Preisanpassung maßgebliche, für Oktober des vorangegangen Jahres verlautbarte Indexzahl.  
 
Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 5 % bleiben außer Betracht, solange diese Toleranzgrenze nicht erreicht oder überschritten wird, sind aber bei Erreichung/Überschreitung voll zu berücksichtigen. Eine Preisanpassung findet daher statt, sofern sich die Ausgangszahl zur Vergleichszahl um mindestens 5 % verändert hat, wobei bei Erreichen oder Überschreiten dieser 5 % - Schwelle für die Preisanpassung die gesamte Veränderung heranzuziehen ist. Die erste Preisanpassung findet, sofern die 5 %-Schwelle erreicht wird, zum im Monat des Zustandekommens des Auftrages folgenden 1. Jänner, die weiteren Preisanpassungen finden in weiterer Folge zum 1. Jänner jedes Kalenderjahres statt. Die Indexziffer des Monats Oktober des vorangegangenen Kalenderjahres bildet unter Zugrundelegung des jeweiligen (per 1. Jänner) angepassten Preises die neue Ausgangsgrundlage (Ausgangszahl) für die Errechnung weiterer Preisanpassungen, was dann jeweils auch in weiterer Folge gilt.  
 
(Beispiel: Zustandekommen des Auftrags im März 2021: Errechnung der Wertsicherung durch Vergleich der Indexzahlen von Oktober 2020 (Ausgangszahl) und Oktober 2021 (Vergleichszahl). Bei Überschreitung der 5 %Schwelle Preisanpassung mit 1. Jänner 2022. Die Vergleichszahl bildet die neue Ausgangszahl für die nächste  Wertanpassung.)
 
Für den Fall der Auflassung des vereinbarten Index gilt der an dessen Stelle tretende Index oder, falls kein Ersatzindex mehr verlautbart wird, analog ein anderer amtlicher (allenfalls durch Sachverständige ermittelter) Index nach den Lebenshaltungskosten als Wertmesser als vereinbart. Die Nichtgeltendmachung der Wertsicherung gilt weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft als Verzicht.  
 
5.3.     Zahlungen - auch aus Teilrechnungen - sind 21 Tage ab Rechnungslegung spesen- und abzugsfrei, insbesondere ohne Skontoabzug, fällig und auf das von TTG bezeichnete Bankkonto zu begleichen. Die Rechnungslegung erfolgt mit Lieferung. Bei wiederkehrenden oder regelmäßigen Leistungen, wie z.B. Wartung/Support, erfolgt die Rechnungslegung jährlich im Vorhinein bzw. nach Vereinbarung. TTG behält sich vor, Kunden nur gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme zu beliefern. Soweit zum Zeitpunkt der Fälligkeit keine Zahlung erfolgt ist, befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht TTG ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in der Höhe von zumindest 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu. Dieser Zinssatz gilt auch bei Nichteinhaltung des Zahlungstermines einer vereinbarten Vorauszahlung. Das Recht zur Geltendmachung höherer gesetzlicher Zinsen sowie eines darüber hinausgehenden Schadens (insbesondere nachweislich entstandene höhere Zinsen) bleibt jedenfalls unberührt. Soweit TTG den Kunden mahnt, ist sie berechtigt, für eigene Mahnungen pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 20,00 zuzüglich der Portospesen oder bei Mahnaufträgen die tarifmäßigen Kosten eines Inkassodienstes oder eines Rechtsanwaltes vom Kunden einzuheben.  
 
5.4.     Wird dem Kunden gesondert eine längere Zahlungsfrist eingeräumt, gilt die Zahlung als gestundet (reine Stundung); im Fall der Überschreitung der Zahlungsfrist wird die Stundung hinfällig.  
 
5.5.     Zahlungen an Angestellte oder sonstige Vertreter von TTG, die nicht ausdrücklich schriftlich zum Inkasso ausgewiesen sind, wirken nicht schuldbefreiend. Einziehungsspesen gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden. TTG behält sich die Geltendmachung weiterer Ersatzansprüche, egal welcher Art, ausdrücklich vor. Schecks werden nur nach gesonderter Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Die Erfüllung tritt in jedem Fall erst dann ein, wenn der Rechnungsbetrag ordnungsgemäß und vollständig durch unwiderrufliche Gutschrift auf dem Bankkonto von TTG gutgebucht wurde und eine fristgerechte Erfüllung der dem Kunden daraus treffenden Pflichten erfolgt. Andere Zahlungsarten sind nur dann zulässig, sofern sie ausdrücklich vorher vereinbart wurden. Spesen und/oder Gebühren, egal welcher Art, gehen zu Lasten des Kunden; Diskontspesen trägt in jedem Fall der Kunde. Eine Zahlung mittels Wechsel wird nicht akzeptiert.  
 
5.6.     Es bleibt TTG trotz anderslautender Bestimmungen bzw. Widmungen des Kunden vorbehalten, eingehende Zahlungen auf allfällige mehrere Forderungen nach eigenem Ermessen zu widmen. TTG ist insbesondere berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch den Verzug entstanden, so ist TTG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
 
5.7.     Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann TTG jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden diesfalls sofort fällig.  
 
5.8.     Der Zahlungsverzug des Kunden berechtigt die TTG zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedarf; unabhängig davon ist TTG von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und dazu berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten oder Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern.

 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1.      Die Ware verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher TTG gegenüber dem Kunden aus dem jeweiligen Auftrag zustehender Ansprüche, insbesondere bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen, im alleinigen Eigentum von TTG (Vorbehaltsware) und zwar auch dann, wenn einzelne Teile bereits bezahlt sind.
 
6.2.     Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt und unter Sicherheitsabtretung der Forderung gegenüber dem Dritten an die TTG weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Der Kunde hat überdies das Eigentum von TTG deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Bei Zuwiderhandeln des Kunden gegen die Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt, ist der Kunde ohne Anrechnung auf einen tatsächlich eingetretenen Schaden (insbesondere Kosten der Exszindierung im Exekutionsverfahren) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nettowarenwertes der Vorbehaltsware verpflichtet.
 
6.3.     Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt dies für TTG, ohne dass diese dadurch verpflichtet wird. Die neue Sache geht in das Eigentum von TTG über. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit TTG nicht gehörenden Waren erwirbt TTG Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.
 
6.4.     Befindet sich der Kunde mit seiner Zahlungspflicht auch nach eingeräumter angemessener Nachfrist ganz oder teilweise in Verzug, liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor oder ist ein Insolvenzantrag gestellt, ist TTG berechtigt, zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und sämtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sofort an sich zu nehmen. Aus demselben Grund ist TTG berechtigt, jegliche Anwendung, die über das Internet zur Verfügung gestellt wird (Software, Webseiten, usw., insbesondere „Software as a Service“) sofort offline zu nehmen und gegebenenfalls den Zugang zum Source Code aufzuheben bzw. einzuschränken. Ebenso kann TTG weitere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sofort geltend machen; dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden.
 
6.5.     Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung der Ware durch TTG gilt nicht als Vertragsrücktritt.
 
6.6.     Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Waren (insbesondere Gegenstände) bleiben im Eigentum von TTG. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit TTG über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden. Nach Aufforderung durch TTG hat der Kunde die Ware umgehend auf eigene Kosten und eigenes Risiko an TTG zu retournieren, widrigenfalls TTG schad- und klaglos zu halten ist.  
 
6.7.     Bei Pfändung durch Dritte oder bei sonstigem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von TTG hinzuweisen und muss der Kunde der TTG unverzüglich Anzeige erstatten. 

 

7. Rechte am Vertragsgegenstand / Urheberrecht / Immaterialgüterrechte

7.1.     Alle wie immer gearteten materiellen und immateriellen Rechte am Vertragsgegenstand (Hardware, Software, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme, Konzepte, Entwürfe, Muster, Kataloge, Websites (inklusive Entwürfe), Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Abbildungen und sonstige ähnliche, insbesondere technische Unterlagen, Präsentationen, etc.), insbesondere das geistige Eigentum und das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und durchführung einschließlich Gewährleistung, Betreuung und Wartung überlassenen Programmen, Unterlagen und Informationen, verbleiben ausschließlich bei TTG (bzw. beim Lizenzgeber von TTG).  
 
     Dies gilt auch, soweit diese Gegenstände durch Vorgaben und/oder durch Mitarbeit des Kunden entstanden sind, und unabhängig davon, ob ein Vertrag zwischen TTG und dem Kunden zustande kommt. Der Kunde hat an diesen Gegenständen damit nur die in diesen AGB genannten, nicht ausschließlichen Befugnisse. Sofern mit den Waren Immaterialgüterrechte Dritter verbunden sind, verpflichtet sich der Kunde dazu, diese Rechte vollumfänglich zu beachten und TTG im Hinblick auf die Verletzung dieser Pflicht vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.
 
7.2.     Jede nicht ausdrücklich von TTG vorweg erlaubte Kopie, Vervielfältigung, Zugänglichmachung und/oder Weitergabe des Vertragsgegenstandes zum Zwecke der Verwendung durch nicht lizenzierte bzw. nicht berechtigte Benutzer ist ausdrücklich untersagt. Der Kunde ist insbesondere nicht befugt, Software zu verändern, zu kopieren, zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise
zu bearbeiten.
 
7.3.     Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung insbesondere den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und wird seine Abnehmer entsprechend verpflichten. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an TTG zu melden. Die TTG ist berechtigt, die Einhaltung der Lizenzbestimmungen durch den Kunden bzw. dessen Abnehmer zu prüfen und bei Missbrauch entsprechende Maßnahmen (Zugang sperren etc) zu setzen.
 
7.4.     Sofern die Waren nach Entwürfen, Anordnungen, Weisungen bzw. Anforderungen des Kunden hergestellt bzw. geplant wurden, übernimmt der Kunde gegenüber TTG die volle Haftung dafür, dass keine wie immer gearteten Schutzrechte/Immaterialgüterrechte Dritter verletzt werden, dass die solcherart erzeugten bzw. geplanten Waren den vom Kunden beabsichtigten Zwecken entsprechen und keine wie immer geartete Gefahr für Personen und Sachen darstellen und dass rechtzeitig alle erforderlichen Informationen (insbesondere über die Planung, den Gebrauch, die Erprobung, etc.) bei der Herstellung bzw. der Planung der Waren verfügbar sind. Der Kunde hält TTG diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos, insbesondere aus allfällig geltend gemachten Ansprüchen Dritter. TTG übernimmt diesfalls keine wie immer geartete Haftung für die Entwürfe, Anordnungen, Weisungen bzw. Anforderungen des Kunden bzw. die daraus resultierenden Nachteile, egal welcher Art. Etwaige Prozesskosten sind vom Kunden angemessen zu bevorschussen.
 
7.5.     Hinweise auf den Waren über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen. Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung von TTG berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen.
 
7.6.     Sofern kein Vertrag zustande kommt, sind sämtliche Vertragsgegenstände (Hardware, Software, Unterlagen, Konzepte, Vorschläge, Testprogramme, etc.) unverzüglich vollständig an TTG zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht (weiter) benutzt werden.
 
7.7.     TTG übernimmt grundsätzlich keine Haftung dafür, dass die Waren keine gewerblichen Schutzrechte oder (Urheber-)Rechte Dritter verletzen. Der Kunde hat TTG von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für den Fall, dass den Rechten des Kunden Rechte Dritter entgegenstehen, kann der Kunde nach schriftlicher Fristsetzung mit Kündigungsandrohung vom Vertrag zurücktreten, sofern ihm TTG nicht innerhalb angemessener Frist eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an der vertragsgemäßen Software verschafft.
 
7.8.      TTG wird auf eigene Kosten Ansprüche abwehren, die Dritte wegen Verletzung von Schutzrechten aufgrund der Lieferungen und Leistungen von TTG gegen den Kunden erheben, soweit solche Ansprüche nicht auf einem Verhalten des Kunden beruhen. Der Kunde darf von sich aus solche Ansprüche nicht anerkennen, andernfalls er seine Ansprüche gegen TTG verliert. Er ermächtigt TTG, soweit gesetzlich möglich, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu übernehmen und wird diesbezüglich alle erforderlichen Handlungen und Unterlassungen, im Falle eines Rechtsstreites insbesondere eine Streitverkündung gemäß § 21 ZPO, unaufgefordert unverzüglich vornehmen. Der Kunde hat TTG unverzüglich, schriftlich und umfassend von Anspruchsbehauptungen Dritter zu unterrichten. Werden Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht, welche TTG zu vertreten hat, kann TTG auf eigene Kosten den Vertragsgegenstand (insbesondere die Software) ändern, austauschen oder ein Nutzungsrecht erwirken. Ist dies mit angemessenem Aufwand nicht möglich, hat der Kunde auf Verlangen von TTG den Vertragsgegenstand im Original (sowie – bei Software: alle Kopien) einschließlich überlassener Unterlagen zurückzugeben. Damit sind alle Ansprüche des Kunden bezüglich der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und des Urheberrechts, unter Ausschluss jeder weitergehenden Verpflichtung von TTG, abschließend geregelt.
 
7.9.     Bei Export der Waren von TTG durch die Kunden von TTG in Gebiete außerhalb Österreichs übernimmt TTG keine wie immer geartete Haftung, falls durch die Erzeugnisse von TTG Schutzrechte/Immaterialgüterrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, TTG diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten; dies gilt auch für alle wie immer gearteten Schäden bzw. sonstigen Nachteile, die TTG durch die Ausfuhr von Waren, die nicht ausdrücklich zum Zwecke des Exports geliefert wurden, verursacht werden.
 
7.10.     Der Kunde hat sämtliche Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme, Konzepte, Entwürfe, Muster, Kataloge, Websites (inklusive Entwürfe), Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Abbildungen und sonstige ähnliche, insbesondere technische Unterlagen, Präsentationen, etc. und dergleichen streng geheim zu halten sowie lediglich für den zur Verfügung gestellten Zweck zu verwenden. Darüber hinaus erhält bzw. erwirbt der Kunde daran keine wie immer gearteten Rechte, wie z.B. Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Über Verlangen von TTG sind sämtliche Unterlagen auf Kosten des Kunden unverzüglich zurückzustellen oder nachweislich zu löschen.
 
7.11.     TTG behält sich vor, zur Verfügung gestelltes Bild-, Text- und Videomaterial - seien es Aufsichtsoriginale, Qualitätsdrucke oder digitale Bilddaten – im Bedarfsfall zu verändern. Allfällige derartige Änderungen werden nur im erforderlichen und zweckmäßigen Umfang vorgenommen. Der Kunde sichert jeweils zu und steht dafür ein,  
 
•    dass er, sofern er selbst Hersteller ist, mit der (wiederholten) Veröffentlichung des von ihm hergestellten Lichtbildwerkes/Lichtbildes etc sowie mit Abänderungen hieran (egal, in welcher Form und auf welche Art, z.B. durch digitale Manipulationen, Einscannen, Farbänderungen, Bildausschnitten, etc.) einverstanden ist;  
 
•    dass er, sofern er nicht selbst Hersteller ist, der Hersteller des von ihm zur Verfügung gestellten Lichtbildwerkes/Lichtbildes etc mit der (wiederholten) Veröffentlichung des von diesem hergestellten Lichtbildwerkes/Lichtbildes sowie mit Abänderungen hieran (egal, in welcher Form und auf welche Art, z.B. durch digitale Manipulationen, Einscannen, Farbänderungen, Bildausschnitten, etc.) einverstanden ist;
 
•    dass allfällige auf dem zur Verfügung gestellten Bild- bzw. Videomaterial abgebildeten Personen mit der (wiederholten) Veröffentlichung des Lichtbildwerkes/Lichtbildes sowie mit Abänderungen hieran (z.B. durch digitale Manipulationen, Einscannen, Farbänderungen, Bildausschnitten, etc.) einverstanden sind;
 
•    dass er damit im angesprochenen Sinn zur uneingeschränkten Weitergabe des Bild- bzw sonstigen Materials an TTG berechtigt ist und die von ihm vorgenommene Namensnennung (Herstellerbezeichnung; Bezugsquelle) richtig ist; sowie
 
•    dass er die TTG aus sämtlichen wie immer gearteten, insbesondere urheberrechtlichen Ansprüchen, auch und vor allem dritter Personen, im Zusammenhang mit dem von ihm zur Verfügung gestellten Bild- bzw. sonstigem Material sowie den oben angeführten Zusicherungen vollkommen schad- und klaglos hält, insbesondere der TTG sämtliche aus der Verletzung von Urheberrecht im Zusammenhang mit dem zur Verfügung gestellten Bild- bzw. sonstigem Material entstandenen Nachteile, egal welcher Art, unverzüglich ersetzt; sowie weiters der TTG sämtliche wie immer gearteten Informationen und Daten zur Abwehr solcher Ansprüche unverzüglich zur Verfügung stellet und die TTG bei der Abwehr solcher Ansprüche jede wie immer geartete Unterstützung zukommen lässt.
 
•    Die obigen Zusicherungen und Haftungen des Kunden gegenüber TTG gelten unabhängig davon, in welcher Form und von wem (sei es direkt durch den Kunden, sei es durch Dritte) TTG das Material zur Verfügung gestellt bekommt.

 

8. Aufrechnung und Abtretung / Übertragung von Rechten

8.1.     Der Kunde ist nicht berechtigt, Zurückbehaltungs- oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte geltend zu machen oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, es handelt sich um von TTG ausdrücklich schriftlich anerkannte oder durch rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellte Forderungen. Die Abtretung von gegen TTG gerichtete Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen ist unzulässig, es sei denn, es handelt sich um Geldforderungen zwischen Unternehmen.


8.2.     TTG ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag nach eigener Wahl Dritter zu bedienen. TTG ist berechtigt, die ihr in der Liefervereinbarung bzw. in diesen AGB eingeräumten Rechte und Pflichten sowie den Auftrag ganz oder teilweise an/auf dritte natürliche oder juristische Personen, zu übertragen; der Kunde erteilt hierzu seine ausdrückliche Zustimmung.

 

9. (Sonstige) Rechte und Pflichten des Kunden, insbesondere betreffend Software

9.1.    Der Kunde ist berechtigt, die im Lieferumfang enthaltenen Softwareprodukte im vertraglich vereinbarten Umfang einzurichten und zu benutzen. Im Hinblick auf extern zugekaufte Software umfasst dies auch die Einhaltung der Bedingungen des Herstellers. Der Kunde erhält diese - vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser AGB - nicht übertragbaren und nicht ausschließlichen Benutzungsrechte (Werknutzungsbewilligung) grundsätzlich für unbeschränkte Dauer. Für die Nutzung ist ein im Preis beinhaltetes einmaliges Entgelt zu bezahlen.  
 
9.2.    Der Kunde darf eine Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hiefür die notwendigen Sicherungskopien der Software für interne Zwecke erstellen. Eine Sicherungskopie auf einem beweglichen Datenträger ist als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen. Die (Benutzer)Dokumentation darf nur für interne Zwecke auf Papier gedruckt und kopiert werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von TTG nicht verändern oder entfernen.
 
9.3.    Bei der Lieferung der Software aufgrund der Bestellung des Kunden beginnen die Befugnisse des Kunden mit Überlassung der Software an ihn. Für Software, die er nicht aufgrund seiner ersten Bestellung bekommt, sondern z.B. im Rahmen der Verbesserung oder der Wartung, beginnen diese Befugnisse, sobald der Kunde die Software auf einer Festplatte speichert oder in einer CPU verarbeitet. Sobald er die neue Software produktiv nutzt, erlöschen in Bezug auf die zuvor überlassene und nun ersetzte Software seine ihm eingeräumten Befugnisse.  
 
9.4.    Jede Nutzung der Software, die über die Regelungen dieser AGB oder sonstiger ausdrücklicher Vereinbarungen im Einzelfall hinausgeht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch TTG. Erfolgt die Nutzung ohne diese Zustimmung, kann TTG vorbehaltlich aller sonstigen Rechte dem Kunden die Nutzungsrechte jederzeit entziehen und Schadenersatz fordern, wobei der dreifache Wert des Netto-Rechnungsbetrages für die (Gesamt-)Ware als Konventionalstrafe den Mindestersatz darstellen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes und jeglicher sonstiger Ansprüche bleibt vorbehalten.
 
9.5.    Für Software dritter Hersteller gelten primär deren spezielle Regelungen, subsidiär die in Punkt 2.4. genannten Vertragsgrundlagen von TTG. TTG vertreibt bzw. vermittelt für diese Software grundsätzlich nur solche Rechte, die zur Nutzung dieser Programme notwendig sind. Ein Recht zur Umarbeitung oder Weitergabe ist davon grundsätzlich nicht umfasst.
 
9.6.    Der Kunde hat auf eigene Kosten für die Arbeitsumgebung von Software (z.B. Hardware, Betriebssystem, etc.) entsprechend den Vorgaben von TTG zu sorgen. Er hat weiters die Vorgaben in der Benutzerdokumentation zur Gänze zu beachten und umzusetzen. Der Kunde hat angemessene Vorkehrungen - insbesondere z.B. durch Datensicherungen - für den Fall zu treffen, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet. Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit insbesondere für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten zu sorgen hat. TTG übernimmt keine Haftung für Nachteile, egal welcher Art, die dem Kunden durch die Unterlassung solcher Vorkehrungen erwachsen.  
 
9.7.    Der Kunde hat TTG bei der Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang unaufgefordert unentgeltlich, z.B. indem er Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt und an Spezifikationen, Tests, Abnahmen, etc., mitwirkt, zu unterstützen. Er hat TTG bzw. einem von TTG namhaft gemachten Dritten unmittelbar oder mittels Datenfernübertragung Zugang zur Hard- und Software im Fall einer Mangelbehebung zu gewähren. TTG wird in diesem Zusammenhang die wesentlichen Belange des Kunden wahren, insbesondere auch den Datenschutz beachten. Sofern kein leichter technischer Zugang durch Telekommunikationseinrichtungen möglich ist oder gestattet wird, trägt der Kunde sämtliche sich hieraus ergebenden nachteilige Folgen. Vereinbarte Termine werden für die Dauer, in der der Zugang nicht möglich ist oder gestattet wird, sowie um eine daran anschließende angemessene Anlaufzeit verlängert.

 

10. Lizenzen

10.1.    TTG hat das Recht, dem Kunden die Lizenz zur Nutzung zur Verfügung gestellter Software zu gewähren. Entweder ist TTG selbst Trägerin aller Rechte und Titel an der Software oder sie hat das Recht zur Lizenzeinräumung übertragen bekommen.
 
10.2.    TTG gewährt dem Kunden vorbehaltlich gesonderter Bestimmungen in der Überlassungs-Vereinbarung ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software auf dem Equipment im Unternehmen des Kunden für den internen Gebrauch. Der Kunde hat kein Recht zur Unterlizenzierung.  
 
10.3.    Sofern der Fall eintritt, dass sich auf den computerlesbaren Datenträgern, auf denen der Quellcode der Software enthalten ist, Quellcodes von (nicht vertragsgegenständlichen) Systemen befinden, für die der Kunde kein Nutzungsrecht eingeräumt bekommen hat, ist dem Kunden jedwede Nutzung der Quellcodes solcher Systeme untersagt. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich eingeräumt werden, bleiben TTG ausdrücklich vorbehalten.
 
10.4.    Der Kunde hat vorbehaltlich gesonderter Bestimmungen in der Überlassungs-Vereinbarung grundsätzlich keine Rechte am Quellcode. Der Kunde darf den Quellcode weder im Ganzen noch zum Teil einem Dritten offen legen oder hierauf Zugriff gewähren.
 
10.5.    Dem Kunden und jedem durch ihn eingebundenen Dritten ist es untersagt, die Rückentwicklung, Zerlegung oder Dekompilierung der Software vorzunehmen oder zu gestatten, es sei denn, ihm wird durch das Gesetz ein solches Recht eingeräumt. Der Kunde darf den Quellcode für eigene Zwecke nicht verwenden, diesen nicht verändern sowie gleiche oder ähnliche Software unter Benützung der gelieferten Software als Vorlage hierfür nicht entwickeln. Dem Kunden ist es ferner untersagt, die Software im Rahmen einer EDV-Dienstleistung für Dritte oder in einem Rechenzentrum, auf das Dritte Zugriff haben, einzusetzen. Der Kunde darf den Gebrauch der Software (im Ganzen oder in Teilen) durch andere als die Angestellten des Kunden nicht zulassen. Ebenso wenig darf der Kunde die Software Dritten offen legen. Ohne das zuvor Gesagte einzuschränken, ist es dem Kunden gestattet, Dritten die Nutzung der Eingabemöglichkeiten der Software zu gewähren, jedoch ausschließlich in dem Umfang, in dem die  Nutzung durch den Dritten unbedingt erforderlich ist. Eine solche Nutzung durch den Dritten gilt nicht als unerlaubte Offenlegung Vertraulicher Information. In diesem Fall ist der Kunde für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen und sonstigen Bestimmungen dieser Dritten verantwortlich und hat diese auf den Dritten zu überbinden.  
 
10.6.    Dem Kunden ist es untersagt, jegliche Markenzeichen oder Urheberrechtszeichen, die in der Software eingebettet sind oder die auf andere Weise von TTG mit der Software bereitgestellt sind, zu entfernen oder abzuändern. Der Kunde hat das Markenzeichen oder Urheberrechtszeichen unverändert zu reproduzieren und an allen vollständigen oder teilweisen Kopien, die der Kunde von der Software gefertigt hat, anzubringen.

 

11. Geheimhaltung

11.1.    TTG verpflichtet sich, alle ihr vom Kunden zugehenden, ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen vertraulich zu behandeln und nur insoweit zu verwenden, als dies zur Auftragserfüllung notwendig ist.
 
11.2.    Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm auf welche Weise und in welcher Form auch immer zur Kenntnis gelangter Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von TTG sowie alle den Vertragsgegenstand betreffenden Informationen, egal welcher Art und welchen Inhalts, insbesondere hinsichtlich Quellcode und Entwicklungsdokumentation, sowie den Inhalt der mit dem Kunden geschlossenen Vereinbarung streng geheim zu halten. Der Kunde verpflichtet sich, diese Geheimhaltungspflicht ausdrücklich auch auf sämtliche Mitarbeiter zu überbinden und entsprechende Maßnahmen zu deren Einhaltung zu ergreifen und aufrecht zu erhalten.
 
11.3.    Der Kunde hat die Vertragsgegenstände – insbesondere die ihm allenfalls überlassenen Quellprogramme – sorgfältig und sicher aufzubewahren, um jeglichen Missbrauch derselben auszuschließen.

 

12. Datenschutz

12.1.     Bei Zustandekommens eines Auftrages über eine Ware/Dienstleistung erfolgt zur Bestellabwicklung die Übermittlung der personenbezogenen Kundendaten (Name, Titel, Adresse, Beruf, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) an die Dienstleistungspartner, (das ist das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut).

12.2.     Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. TTG ist befugt, personenbezogenen Kundendaten (Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) maschinell zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies der Auftragserfüllung dient.  

 

13. Gewährleistung


13.1.    Die Herstellung bzw. Lieferung von Waren sowie die sonstige Erbringung einer Leistung erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. TTG weist ausdrücklich darauf hin, dass nach derzeitigem Stand der Wissenschaft und Technik die Entwicklung von absolut fehlerfreien Software-Produkten nicht möglich ist. Die Parteien sind sich daher bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler und Mängel, insbesondere der Hard- und Software, unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.  
 
13.2.    Unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Waren/Leistungen gemäß den jeweils geltenden Installations- und Benutzungserfordernissen eingesetzt und unter den jeweils geltenden Einsatzbedingungen benutzt hat, leistet TTG nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB Gewähr dafür, dass die Waren/Leistungen die vereinbarte Funktionalität aufweisen. Soweit gegenständlich nichts Gegenteiliges festgehalten ist oder keine anderslautenden ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Für diejenigen Waren, die TTG ihrerseits von Zulieferanten bezogen hat, leistet TTG lediglich Gewähr im Rahmen der TTG gegen den Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. TTG leistet bei den von ihr gelieferten Produkten lediglich Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Für darüber hinausgehende, wie insbesondere in öffentlichen Äußerungen - wie z.B. Werbung und in den der Produkten beigefügten Angaben – enthaltenen Eigenschaften leistet TTG nur dann Gewähr, wenn diese Eigenschaften von TTG im Zuge der Auftragserteilung schriftlich zugesichert worden sind. Für den Fall von Vorarbeiten oder sonstige Leistungen des Kunden oder eines Dritten, insbesondere für die Beistellung von Hard- oder Software, übernimmt TTG keine wie immer geartete Haftung.
 
13.3.    Unter Mangel wird gegenständlich (auch) jede Störung und jeder Fehler verstanden; ein Mangel liegt aber nur vor, soweit es sich um funktionsstörende Abweichungen von den gültigen Spezifikationen handelt. Kein Mangel liegt vor, sofern die Störung (bzw. der Fehler) nachweislich nicht auf Fehler in der Hardware, Systemsoftware oder anderen nicht von TTG gelieferten Systemteilen zurückzuführen ist. Für geringfügige und/oder unerhebliche Mängel oder Minderungen, insbesondere für solche, die die Funktionstätigkeit oder die vereinbarte oder gewöhnlich vorausgesetzte Benutzbarkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, wird keine Gewähr geleistet. TTG leistet auch nicht Gewähr dafür, dass Programme in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten, dass diese ununterbrochen oder gänzlich fehlerfrei laufen oder dass alle Mängel beseitigt werden können. Ein Mangel ist auch dann nicht von TTG zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Kunden vorgegebenen Aufgabenstellung oder der unzureichenden oder fehlerhaften Mitwirkungspflicht des Kunden beruht oder die Funktionen den Anforderungen des Kunden nicht genügen; die Gewährleistung entfällt ferner, wenn der Kunde eigenmächtig Änderungen – insbesondere an der Software - vornimmt bzw. vorgenommen hat.
 
13.4.    Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen der TTG eine Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §§ 377, 378 UGB. Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden innerhalb der Gewährleistungsfrist unter genauer Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels sowie mit genauer Beschreibung des Problems schriftlich bekanntzugeben und nachzuweisen (Mängelrüge). Als Mängel gelten nur solche Umstände, die wiederholt, sohin öfter als einmal auftreten. Der Kunde hat schriftlich zu rügen sowie alle bei ihm vorhandenen Daten und Unterlagen vorzulegen. Die Gewährleistung umfasst die Mangeldiagnose und die Mangelbeseitigung. Allfällige Funktionsstörungen sind vom Kunden unverzüglich und detailliert bekanntzugeben. TTG unterstützt den Kunden bei der Suche nach Mangel und Mangelursache. Wenn der Kunde nicht nachweisen kann, dass der Mangel TTG zuzuordnen ist, ist TTG berechtigt, die von ihr diesbezüglich erbrachten Leistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen. Versteckte Mängel können nur innerhalb eines angemessenen, insbesondere von der Art der Leistung abhängigen Zeitraumes, geltend gemacht werden; sie müssen TTG unverzüglich nach Entdeckung, spätestens einlangend innerhalb von sieben Werktagen, schriftlich mitgeteilt werden. Für den Fall der schriftlichen Zurückweisung der Mängelrüge durch TTG müssen diese bei sonstigem Verlust jeglichen Gewährleistungsanspruches jedenfalls innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden.
 
13.5.    Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Leistung als vertragskonform; diesfalls verliert der Kunde sämtliche Ansprüche, insbesondere aus dem Titel der Gewährleistung und des Schadenersatzes.
 
13.6.    Beanstandungen, welche die bereits im Angebot oder sonst vor Auftragserteilung festgelegte Qualität der auszuführenden Arbeiten betreffen, sind - bei sonstigem Verlust aller Ansprüche – vor Vertragsabschluss vom Kunden bekannt zu geben.
 
13.7.    Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des § 922 ABGB sind nur solche, die von TTG ausdrücklich gekennzeichnet werden; eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist zudem nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von TTG schriftlich bestätigt werden. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. TTG haftet daher auch nicht für irgendwelche öffentliche Aussagen oder Werbung über die vertragsgegenständlichen Waren im Sinne des § 922 ABGB oder für Eigenschaften von im Umlauf befindlichen Warenproben oder Muster solcher Waren. TTG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Warenempfehlungen von TTG oder seiner Erfüllungsgehilfen sowie Produktbeschreibungen von TTG oder des Herstellers gelten nicht als ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften.
 
13.8.    Entwürfe, Konzepte, Spezifikationen, Demozugänge und Prototypen etc. gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen, Farbe, Verpackung und Aufmachung; diese Eigenschaften werden aber nicht zugesichert. TTG unternimmt alle Bemühungen, Abweichungen der Ware von Mustern oder früheren Lieferungen zu vermeiden. TTG übernimmt aber keine Haftung für die Abweichung der Ware von Mustern oder früheren Lieferungen, außer, dies wird ausdrücklich und schriftlich vereinbart; geringfügige Abweichungen berechtigen den Kunden dann zu keinerlei Ersatz- oder Gewährleistungsansprüchen, bei nicht geringfügigen Abweichungen steht dem Kunden - nach Wahl von TTG - lediglich ein Anspruch auf Ersatzlieferung zu; TTG kann aber wahlweise den Rücktritt vom Vertrag erklären und den Kaufpreis zurückerstatten.
 
13.9.    Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die Leistung noch im Zustand der Übergabe befindet. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind zudem insbesondere jene Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Strom- und/oder Spannungsart sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, Flüssigkeiten aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
 
13.10.    Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit Gefahrenübergang bzw. – bei Annahmeverzug des Kunden – mit der Bekanntgabe der Übergabebereitschaft durch TTG; bei Teilabnahmen/-übergaben gilt entsprechendes. Mängelbehebungen oder Verbesserungsversuche verlängern die Gewährleistungsfrist nicht. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar, es sei denn, es handelt sich um Geldforderungen zwischen Unternehmern.
 
13.11.    Die Beseitigung von Mängeln erfolgt primär durch Verbesserung oder Austausch. Ein Anspruch des Kunden auf Preisminderung oder Wandlung (je nach Art und Schwere des Mangels) besteht nur, soweit TTG damit einverstanden ist oder Verbesserung oder Austausch nach Einschätzung von TTG nicht möglich oder untunlich ist.  
 
     Die Verbesserung von Software erfolgt nach Wahl von TTG durch Mangelbeseitigung, durch eine entsprechende Änderung der Software, durch Überlassung eines neuen Programmstandes, durch Lieferung einer neuen Software oder dadurch, dass TTG zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Der Kunde hat TTG entsprechend zu unterstützen; insbesondere ist Voraussetzung für jede Mangelbeseitigung, dass TTG vom Kunden alle notwendigen Unterlagen und Informationen erhält und dass TTG während der Normalarbeitszeit des Kunden der uneingeschränkte Zugang (insbesondere zu Hard- und Software) ermöglicht wird. Ein neuer Programmstand ist vom Kunden jedenfalls zu übernehmen, es sei denn, dies führt für den Kunden zu unangemessenen und nicht zumutbaren Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
 
13.12.    Für die Verbesserung bzw. den Austausch hat der Kunde TTG die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese oder wird diese in unangemessener Weise verkürzt, ist TTG von der Gewährleistung befreit.
 
13.13.    Verwendet oder verkauft der Kunde trotz Kenntnis oder Kennenmüssens eines Mangels die mangelhafte Ware weiter, erklärt der Kunde TTG gegenüber damit gleichzeitig seinen Anspruchsverzicht hinsichtlich dieses Mangels. Soweit TTG dem Kunden aus zwingendem Gesetz oder Vertrag Schadenersatz leisten muss, sind sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen des Schadenersatzanspruches, insbesondere auch ein Verschulden von TTG, vom Kunden zu beweisen. Unabhängig davon gibt TTG etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen oder die Abwicklung zu übernehmen.
 
13.14.    Im Rahmen einer Verbesserung oder Ersatzlieferung ersetzte Teile gehen in das Eigentum von TTG über und sind nach Wahl von TTG auszufolgen oder auf Kosten des Kunden ordnungsgemäß zu entsorgen. Im Falle der Nacherfüllung durch ein Ersatzprodukt hat der Kunde das mangelhafte Produkt heraus zu geben. Im Falle der Rückabwicklung des Geschäftes wird dem Kunden ein Betrag gut geschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich des Gebrauchsvorteils ergibt. Für die Ermittlung des Gebrauchsvorteils wird das Verhältnis der Nutzung des Kunden zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer herangezogen.
 
13.15.    Im Falle der Verbesserung übernimmt TTG die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Verbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten sowie Mängelbehebungen bzw. Verbesserungen erfolgen grundsätzlich am Sitz von TTG oder - nach Wahl von TTG - beim Hersteller oder bei einem von diesem genannten Dritten. TTG kann nach eigener Wahl den Kunden nach gleichzeitiger Abtretung von eigenen Ansprüchen gegen den eigenen Lieferanten und / oder Hersteller einer gelieferten Ware, an den Hersteller und / oder Lieferanten zur Geltendmachung von Ansprüchen verweisen. Ein derartiger Verweis bzw. eine derartige Abtretung ersetzen die Erfüllung sämtlicher dem Kunden allenfalls gegen TTG zustehender Ansprüche. Soweit vertraglich zugestanden, sind Ansprüche des Kunden nach Art und Umfang auf die TTG gegen ihren Hersteller oder Lieferanten zustehende Ansprüche beschränkt.
 
13.16.    Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, ist TTG berechtigt, den Ersatz aller Aufwendungen zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von TTG berechnet. Der Kunde hat stets die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware im Zeitpunkt der Übergabe und innerhalb der Gewährleistungsfrist zu beweisen, die Rechtsvermutung des § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
 
13.17.    Der Kunde ist bei berechtigter Gewährleistung nur berechtigt, den für die Verbesserung notwendigen Aufwand, nicht aber den gesamten Rechnungsbetrag zurückzuhalten.
 
13.18.    Jedweder Ersatz für eine (versuchte oder erfolgreiche) Mängelbeseitigung durch den Kunden selbst oder durch Dritte (Ersatzvornahme) ist ausgeschlossen.
 
13.19.    Eine Weitergabe der durch die TTG gelieferten Ware durch den Kunden ist nur nach vorheriger Zustimmung der TTG zulässig. Für diesen Fall ist der Ausschluss des Regressrechts gemäß § 933 b ABGB zu vereinbaren. Wenn der Kunde die Ware ohne Zustimmung der TTG weitergibt, hält er die TTG diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.

 

14. Schadenersatz und (sonstige) Haftung

14.1.    Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. TTG leistet Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Beweislast dafür, dass TTG vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, trifft den Kunden. TTG haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet TTG nicht für entgangenen Gewinn, erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse, Zinsverluste, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, mittelbare Schäden und Folgeschäden, für Schäden an aufgezeichneten Daten oder sonstige bloße Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung. TTG haftet nicht für unrichtige Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen Unterlagen.
 
14.2.    Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produktinformationen gegeben werden, sind, um allfällige Schäden zu vermeiden, vom Kunden strikt zu befolgen. Von einer über die definierten Anwendungsbereiche hinausgehenden Anwendung wird ausdrücklich gewarnt. TTG trifft keinerlei Prüf- und/oder Warnpflicht bezüglich der vom Kunden beigestellten Materialien, Daten und Druckvorrichtungen. Insbesondere wird bei beigestellten Datenträgern die Richtigkeit der gespeicherten Daten von TTG nicht überprüft. TTG übernimmt keine wie immer geartete Haftung für direkte und indirekte Schäden, welche durch Fehler solcher Daten und Materialien verursacht werden.
 
14.3.    Sofern TTG fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt und nur soweit TTG dafür aufgrund zwingenden Gesetzes dafür einstehen muss, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Ersatzleistung durch die TTG (Produkt)Haftpflicht-Versicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen für alle vom Kunden geltend gemachten Schadenersatzansprüche hat der Kunde nachzuweisen.
 
14.4.    Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichem Unvermögen oder von TTG zu vertretender Unmöglichkeit. Sollte der Kunde aufgrund des Produkthaftungsgesetzes (PHG) zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er TTG gegenüber ausdrücklich auf einen Regress im Sinne des § 12 PHG. Bringt der Kunde die von TTG gelieferte Ware außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in Verkehr, so verpflichtet er sich, gegenüber seinem Abnehmer die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz auszuschließen, sofern dies nach den geltenden Gesetzen des Abnehmerlandes möglich ist. Bei Unterlassung dieser Ausschlusspflicht ist der Kunde verpflichtet, TTG hinsichtlich sämtlicher wie immer gearteter Ansprüche Dritter aus dem Titel der Produkthaftung schad- und klaglos zu halten.
 
14.5.    Soweit die Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Der Kunde verpflichtet sich zur Überbindung dieser Haftungsbegrenzungen an die genannten Dritten.
 
14.6.    TTG übernimmt keine wie immer geartete Schutzpflicht gegenüber dem tatsächlichen Benutzer der von TTG gelieferten Ware; der Vertragswille von TTG ist nicht darauf gerichtet, im Rahmen des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages Vereinbarungen mit Schutzwirkung zugunsten Dritter zu schließen.
 
14.7.    Für Ersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr; diese beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Kenntnis vom Schaden erlangt.
 
14.8.    Sofern TTG ausdrücklich Garantien zugesagt hat, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Waren, insbesondere fachgerechter Installierung,  Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebensowenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden. Für die von Herstellern zugesagte Garantien gelten ausschließlich deren Garantiebedingungen.
 
14.9.    Jegliche über die Bestimmungen dieser AGB hinausgehende Haftung der TTG, egal aus
welchem Rechtsgrund, wird ausgeschlossen.

 

15. Vertragsrücktritt

15.1.     Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere eine Insolvenz des Kunden oder Abweisung der Insolvenzeröffnung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist TTG unbeschadet sonstiger wie immer gearteter Ansprüche zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag oder Teilen desselben ohne Nachfristsetzung berechtigt. Der Rücktritt wird durch einseitige Erklärung der TTG  rechtswirksam.

15.2.     Auch Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von TTG, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens der Vorlieferanten, berechtigen TTG dazu, wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

15.3.     Aus einem derartigen Rücktritt erwachsen dem Kunden keine wie immer gearteten Ansprüche gegen TTG. Der Kunde ist verpflichtet, TTG derartige Umstände sofort mitzuteilen.

 

16. Besondere Bestimmungen für Dauerschuldverhältnisse

Ergänzend zu den übrigen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Dauerschuldverhältnisse auch die Bestimmungen dieses Punktes 16. Soweit diese besonderen Bestimmungen für Dauerschuldverhältnisse daher nichts Abweichendes vorsehen, gelangen die übrigen Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung.  

16.1     Gemeinsame Bestimmungen

16.1.1    Vertragsdauer/Beendigung

Die Vertragslaufzeit der gegenständlichen Dauerschuldverhältnisse ist abhängig von der jeweiligen Leistung/vom jeweiligen Produkt der TTG. Sie richtet sich nach der Vereinbarung zwischen der TTG und dem Kunden.

Sofern der Vertrag keine Festlegung dazu trifft, können auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu jedem Monatsletzten aufgekündigt werden.

Die TTG ist zur sofortigen Auflösung des Vertrags hinsichtlich aller oder auch einzelner Services oder der sofortigen Einstellung oder Zugangssperre aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn

•    die TTG behördlich zur Einstellung bzw. Zugangssperre verpflichtet wird;
•    der Kunde falsche Kundendaten angegeben hat oder der Zugang auf andere Weise erschlichen wurde;
•    die Services vereinbarungswidrig genutzt werden;
•    der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht einhält und mit seinen Zahlungen trotz Mahnung für einen Zeitraum von mindestens sieben Kalendertagen säumig ist;
•    der Kunde eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrags einschließlich dieser AGB nicht einhält und trotz Aufforderung zur Abstellung des vertragsbrüchigen Verhaltens bzw. Zustands binnen einer Nachfrist von sieben Kalendertagen dem nicht nachkommt.

Der Kunde ist zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt, wenn das vertraglich vereinbarte Produkt vereinbarungswidrig und durch von der TTG zu vertretende Umstände trotz Ablauf einer gesetzten angemessenen Frist auf unabsehbare Zeit nicht verfügbar ist.

Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen, sofern keine strengere Form gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

16.1.2 Leistungsstörungen

Leistungsstörungen oder sonstige technische Fehler werden sich die Parteien unverzüglich gegenseitig mitteilen, um eine umgehende Fehlerbehebung zu ermöglichen. Beide Seiten trifft insofern eine Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht.

Für eingeschränkte Verfügbarkeit der angebotenen Dienste durch Störungen der Serveranbindung, Serverausfall, Mängel in der Stromversorgung oder anderer technischer Defekte kann die TTG vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden. Dem Kunden ist bewusst, dass Störungen des Systems, die gegebenenfalls auch zu Datenverlusten führen können, trotz technischer Sicherheitsvorkehrungen jederzeit eintreten können. Er hat keinen Anspruch auf dauernde Verfügbarkeit, Wiederherstellung sowie Aufrechterhaltung des Systems bzw. der Dienste.   

Weiters trifft die TTG keinerlei Haftung für allfällige Inhalte, welche von den Nutzern des TOURDATA Tourismusinformationssystems in dieses implementiert werden (siehe dazu unten Punkt 16.2.1). Insbesondere ist die TTG nicht verpflichtet, die Inhalte der vorgenannten Nutzer auf eventuelle Rechtsverstöße zu überprüfen.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass auf seiner Seite die für die Kompatibilität zum System der TTG erforderlichen technischen Voraussetzungen gegeben sind.  

Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der TTG oder Dritten durch die missbräuchliche, rechts- oder vertragswidrige Verwendung von Diensten oder Waren der TTG oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

Der Kunde verpflichtet sich, die TTG im Innenverhältnis von allen etwaigen (Ersatz-) Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Weiters verpflichtet sich der Kunde die durch die Beseitigung des rechtswidrigen Zustands beziehungsweise der inhaltlichen Fehler der TTG entstandenen Kosten zu tragen.

Im Übrigen gelten, wie eingangs zu diesem Punkt erwähnt, die Haftungsbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

16.1.3 Wartungsarbeiten

Die TTG verpflichtet sich, zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs ihrer technischen Infrastruktur erforderliche Wartungsarbeiten an derselben rechtzeitig durchführen zu lassen. Gegebenenfalls kann es durch die durchzuführenden Wartungsarbeiten zu kurzfristigen Ausfällen bzw. Nichtverfügbarkeit von Produkten bzw. Diensten der Kunden kommen, ohne dass dem Kunden dadurch Ansprüche gegenüber der TTG zukommen würden.

16.1.4 Systemänderungen

Die Produkte bzw. Dienste der TTG können technischen oder sonst bedingten Änderungen durch die TTG unterliegen. Der Kunde stimmt zu, dass Änderungen der Leistungen und Funktionalitäten, wobei die Kernfunktionen der Leistungen/Produkte erhalten bleiben, jederzeit von der TTG vorgenommen werden können, wobei die TTG den Kunden tunlichst darüber vorab informiert. Weiters stimmt der Kunde zu, dass die Leistungen mittels Upgrades in wesentlichen Funktionen und auch hinsichtlich des Umfangs geändert werden können, wobei diese Änderungen von TTG dem Kunden binnen einer angemessenen Frist im Vorhinein bekannt geben werden. Der Kunde verzichtet diesbezüglich auf sämtliche Ersatz- und sonstige Ansprüche.

Der Kunde wird bei der Umsetzung und beim Testen von Systemänderungen soweit als möglich mitwirken, insbesondere im Hinblick auf individuell angefertigte Leistungen und im Zusammenhang mit notwendigen Releasewechseln bei Software.

16.1.5 Leistungsänderungen (change request)

Jede Partei kann die Änderung des Inhalts und Umfangs der vereinbarten Leistungen vorschlagen (nachstehend kurz “Change Request”). Change Requests sind schriftlich bei der anderen Partei einzureichen.

Reicht der Kunde einen Change Request ein, wird TTG den voraussichtlichen Aufwand, die Dauer der Prüfung des Change Request sowie die hierfür ggf. anfallende zusätzliche Vergütung mitteilen. Beauftragt der Kunde die Prüfung des Change Request zu den mitgeteilten Konditionen, teilt TTG ihre Einschätzung der Auswirkungen im Falle der Ausführung des Change Request mit. Anderenfalls ist TTG nicht zur Prüfung des Change Request verpflichtet. Die Prüfung eines Change Request ist vom Kunden auf Grundlage des vereinbarten Entgelts auch dann zu vergüten, wenn TTG anschließend nicht mit der Umsetzung des Change Request beauftragt wird.

Vertragsänderungen werden erst mit Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung wirksam, welche die mit der Durchführung des Change Request verbundenen Änderungen (insbesondere bezüglich des Leistungsinhalts und -umfangs, Terminplanung, Vergütung) beinhaltet. TTG wird bis zur schriftlichen Vereinbarung der Änderungen die Leistungen auf Grundlage des bestehenden Vertrages fortsetzen. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere im Zusammenhang mit der Prüfung und der Testung von Releases.

16.1.6     Systemsicherheit

Der Kunde hat jeglichen unbefugten Eingriff in das System der TTG bzw. jede Beeinträchtigung der Sicherheit und Integrität des Systems der TTG zu unterlassen. Insbesondere darf er keinerlei Änderungen am System oder der zugrundeliegenden Software, wie etwa durch Dekompilieren, durch- bzw. herbeiführen. Er hat außerdem taugliche Vorkehrungen zu treffen, die das Eindringen von Schadsoftware, Viren, Trojaner und dergleichen in das System der TTG bzw. unbefugte Eingriffe wie Hacking des Systems verhindern, widrigenfalls er die TTG schad- und klaglos zu halten hat.

Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten zum System der TTG geheim zu halten und vor dem Zugriff Unberechtigter zu schützen. Passwörter sind laufend zu aktualisieren und haben den Anforderungen zur Verhinderung von Entschlüsselung zu entsprechen.

Für den Fall der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen durch den Kunden ist die TTG berechtigt, entsprechende Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Widerherstellung der Systemsicherheit zu setzen (zB. mittels Zugangssperren, Durchführung sicherheitsrelevanter Audits etc). Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet.    

16.2     Besondere Bestimmungen für Hosting-Dienste

16.2.1    Allgemeines

Die TTG bietet ihren Kunden verschiedene Leistungen an, darunter unter anderem Leistungen zur Speicherung und Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet (Websites, Webhosting-Dienste), insbesondere im Zusammenhang mit dem bestehenden TOURDATA Tourismusinformationssystem (zB TOURDATA Screenview, TOURDATA Terminal, TOURDATA Webstream, TOURDATA Metasuche, TOURPIX, TTG maps).

Die Hosting-Leistungen der TTG beinhalten vier Ebenen:

(i) Diverse Hosting-Dienste greifen auf Daten des TOURDATA Informationssystems zu. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzer des TOURDATA Informationssystems berechtigt sind, eigene Daten in das Informationssystem einzupflegen. Auch wenn TTG mit größter Sorgfalt agiert, hat die TTG keinen Einfluss darauf, ob die bereitgestellten Daten authentisch, richtig und vollständig sind. Verantwortlich für den Inhalt ist und bleibt alleine der jeweilige Nutzer, welcher die Daten in das TOURDATA Informationssystems zu Verfügung stellt. Die TTG stellt lediglich die technische Infrastruktur des Informationssystems zu Verfügung und tritt demnach nur als Host-Provider auf. Eine allfällige Haftung für Inhalte des TOURDATA Informationssystems ist damit nicht verbunden. Die TTG trifft, was die Inhalte der Nutzer betrifft, keine Sorgfalts-, Schutz-, oder Warnpflicht.

(ii) Die Kunden des Hosting-Dienstes der TTG können Daten vom jeweiligen Dienst für eigene Zwecke je nach Produkt abzurufen. Für den Inhalt dieser Daten trifft die TTG als ausschließlicher Host-Provider anknüpfend an (i) keine Haftung. Die Verwendung von Daten liegt im ausschließlichen Risikobereich des jeweiligen Kunden.

(iii) Die Kunden des Hosting-Dienstes können ihrerseits bei bestimmten Diensten der TTG eigene Daten und Informationen einpflegen. Für diese Daten und Informationen haften diesfalls ausschließlich die Kunden unter Schad- und Klagloshaltung der TTG. Insbesondere dürfen Kunden keine Daten/Informationen hochladen/bereitstellen, die

•    strafbare, pornografische, beleidigende, hetzerische oder diskriminierende Inhalte aufweisen;
•    Schadsoftware, insbesondere Viren, Remote-Access-Tools oder sonstige Dateien, die die TTG schädigen könnten, enthalten;
•    gegen geltendes Recht, einschließlich aber nicht beschränkt auf Immaterialgüter-, Lauterkeits- und Persönlichkeitsrechte Dritter verstoßen.

(iv) Schließlich beinhalten Hosting-Dienste der TTG gegebenenfalls auch Verweise auf Drittanbieter (zB. booking.com). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bei Nutzung dieser Dienste von Drittanbietern die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Drittanbieter zur Anwendung gelangen, auf welche die TTG keinerlei Einfluss hat. Die TTG haftet daher in diesem Zusammenhang insbesondere in keinster Weise für die Richtigkeit der durch den Drittanbieter zu Verfügung gestellten Informationen oder Daten bzw. für Inhalte, zu denen man über Hyperlinks gelangt (§ 16 und 17 ECG).

16.2.2     Datenschutz

Die TTG verpflichtet sich, die sie als Host-Provider treffenden datenschutzrechtlichen Pflichten einzuhalten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kunden (zB. IP-Adresse) ist idR für den Betrieb des jeweiligen Hosting-Dienstes und die daran anknüpfenden Servicedienstleistungen erforderlich (Art. 6 Abs. 1 DSGVO). In der Regel wird außerdem ein Auftragsverarbeitervertrag abgeschlossen.

Sofern die jeweiligen Kunden Daten in das System einpflegen, sind diese für die Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO betreffend allfällige personenbezogene Daten selbst verantwortlich. Für Verstöße von Seiten des Kunden gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen kann die TTG nicht haftbar gemacht werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde in Eigenregie personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet und speichert. Der Kunde hält die TTG hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen verschuldensunabhängig schad- und klaglos.

16.2.3 Immaterialgüterrechte und Lizenzrechte

Wie unter Punkt 16.2.1 ausgeführt stellt die TTG Dienste bereit, die von verschiedenen Nutzern eingegebene Informationen speichern (Host). Der Kunde ist daher auch alleine für die Einhaltung allfälliger Immaterialgüterrechte und Lizenzrechte verantwortlich. Der Kunde stellt die TTG von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber der TTG aufgrund von Inhalten des Kunden erheben sollten, insbesondere wegen behaupteter Urheber-, Marken-, Namens-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Der Kunde erwirbt keinerlei exklusiven Nutzungsrechte an den angebotenen Diensten und Leistungen der TTG und keinerlei Rechte am System selbst.

16.2.4 Barrierefreiheit

Der Kunde hat einen barrierefreien Zugang zu den von ihm zu Verfügung gestellten Inhalten, Anwendungen und Daten zu gewährleisten und dadurch sicherzustellen, dass der Zugang für alle Nutzer uneingeschränkt möglich ist. Die Bestimmungen des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes gelangen sinngemäß zur Anwendung.

16.2.5 Cookies

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die TTG Cookies im erforderlichen Ausmaß erfasst. Cookies, die der Kunde wiederum von seinen Kunden / Anwendern (zB Besucher seiner Website) erfasst, sind im ausschließlichen Verantwortungs- und Risikobereich des Kunden.

 

17. Anwendbares Recht

Auf sämtliche, insbesondere der vertraglichen (Liefer-)Vereinbarung und diesen AGB unterliegende Rechtsgeschäfte ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des Internationalen Privatrechts, soweit diese auf die Anwendung ausländisches Rechtes verweisen. Sieht das österreichische Recht bei Auslandsberührung die Anwendung spezieller, auch in Österreich geltender internationaler Sachnormen – wie z.B. das rezipierte UN-Kaufrecht - vor, so sind diese nicht anzuwenden.
 

 

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand

18.1.    Erfüllungsort für sämtliche Leistungen, Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz von TTG in A-4041 Linz, Freistädter Straße 119, dies unabhängig von jeder Vereinbarung über den Lieferort und die Übernahme allfälliger Transportkosten oder den Zahlungsort.

18.2.    Als Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft resultierende Streitigkeiten wird das für Linz/Österreich sachlich in Betracht kommende Gericht vereinbart. TTG ist jedoch berechtigt, den Kunden nach eigener Wahl auch bei jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann, insbesondere beim Gericht am Sitz des Kunden.

18.3.    Die in den vorangehenden Bestimmungen getroffenen Regelungen gelten auch dann, wenn Streitigkeiten über das Zustandekommen und/oder die Gültigkeit des Auftrages und/oder über die Wirksamkeit der Gerichtsstandsvereinbarung entstehen.

 

19. Adressenänderung

Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse TTG nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die TTG zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Es obliegt dem Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen.

 

20. Sonstiges / Schlussbestimmungen

20.1.    Die (Liefer)-Vereinbarung (Hauptauftrag) und diese AGB beinhalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Für Schulungen finden die Allgemeinen Seminarbestimmungen und für Online-Bestellungen die entsprechenden Abwicklungsrichtlinien in der jeweils letztgültigen Fassung Anwendung. Alle Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen, Zusätze, Zusagen, Nebenabreden und dergleichen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, mündliche Abreden sind unwirksam. Ebenso müssen Vertragsänderungen und -ergänzungen schriftlich erfolgen. Allfällige zukünftige Änderungen dieser AGB durch die TTG werden den Kunden schriftlich mitgeteilt werden. Die Zustimmung des Kunden zu den geänderten AGB gilt als erteilt, wenn bei der TTG vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Widerspruch des Kunden einlangt.

20.2.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser AGB wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere treten, die wirksam ist und die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

20.3.    Die Überschriften der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Übersichtlichkeit und der Gliederung; sie dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden. 

20.4.    Keine sich zwischen TTG und dem Kunden vollziehende Geschäftsentwicklung und keine Verzögerung oder Unterlassung bezüglich der Ausübung eines gemäß den vorliegenden AGB TTG gewährten Rechts, Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels gilt als Verzicht auf diese Rechte. Jedes TTG gewährte Recht und Rechtsmittel bzw. jeder TTG gewährte Rechtsbehelf ist kumulativ und besteht gleichrangig, neben und zusätzlich zu sonstigen gesetzlich gewährten Rechten, Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln.

20.5.    Soweit in diesen AGB die Einhaltung der Schriftform vorgesehen ist, kann diese nicht durch die elektronische Form im Sinne des Signaturgesetzes (BGBl I 1999/190) ersetzt werden. Der Schriftform wird, sofern und soweit nicht Abweichendes bestimmt ist, aber durch Telefax und E-Mail Genüge getan; die Beweislast für den Zugang des Schriftstückes trifft diesfalls den Absender.

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