Hände, die Bausteine halten
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Digitale Barrierefreiheit auf Websites und das Barrierefreiheitsgesetz

einfach erklärt

Was ist Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, digitale Angebote wie Websites oder Apps problemlos nutzen können.

Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

Warum ist Barrierefreiheit wichtig? Was sind die Vorteile von Barrierefreiheit?

  • Barrierefreiheit ist wichtig, weil sie allen Menschen hilft, das Internet zu nutzen.
  • Sie macht Websites einfacher und zugänglich für alle.
  • Menschen mit Behinderungen, vorübergehenden Einschränkungen oder besonderen Bedürfnissen können so leichter teilhaben.
  • Es zeigt Respekt und soziale Verantwortung.
  • Man erreicht mehr Menschen! – und somit vielleicht mehr Anfragen oder Umsatz.
  • Barrierefreiheit verbessert die Nutzerfreundlichkeit.
  • Barrierefreie Websites sind gut für Suchmaschinen!

Barrierefreiheit hilft allen Menschen

  • Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Sehschwächen.
  • Menschen mit situativen oder kurzfristigen Einschränkungen, z. B. durch Verletzungen. (Beispiel: Menschen mit einer Gips-Hand, die keine Maus bedienen können.)
  • Älteren Menschen mit Einschränkungen, eingeschränkter Motorik oder Sehkraft.
  • Menschen, die ein Video z.B. ohne Ton sehen möchten.
  • Und vielen mehr.

Rechtliche Grundlagen

In Österreich gibt es mehrere Gesetze.

Diese Angaben sind ohne Gewähr, weitere Informationen zum rechtlichen Rahmen.

  • Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGStG): Dies ist ein bundesweites Gesetz, das die Gleichstellung und Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung sicherstellt.
  • Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG): Das WZG gilt vorallem für den öffentlichen Sektor, z.B. für Websites des Bundes.
    • Gilt ab 23. September 2018.
    • Websites müssen WCAG 2.1 AA entsprechen und eine Barrierefreiheitserklärung enthalten!
    • Es gibt auch Gesetze je Bundesland: In Oberösterreich z.B. gilt das Oberösterreichische Antidiskriminierungsgesetz (OÖ ADG).
  • Barrierefreiheitsgesetz (BaFG): Barrierefreiheit wird verbindlich für viele digitale und physische Produkte sowie Dienstleistungen auch im Privatsektor.
    • Gilt ab Juni 2025
    • Websites müssen dann WCAG 2.2. AA entsprechen und eine Barrierefreiheitserklärung enthalten!
    • Es betrifft unter anderem Websites mit z.B. Terminvereinbarungen, Buchungen und Shops!
    • Es gibt ein paar Ausnahmen wie z.B. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro.

Wichtig: Prüfen Sie, ob und welche Gesetze ab wann für Sie gelten!

Was sind die WCAG?

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind internationale Richtlinien, die festlegen, wie Inhalte im Internet barrierefrei gestaltet werden sollen.

Sie basieren auf den vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Die neueste Version, WCAG 2.2, definiert Standards für barrierefreie Websites, mit drei Stufen: A, AA und AAA.

WCAG-Stufen:

  • A: Grundlegende Barrierefreiheit (z. B. Alternativtexte für Bilder).
  • AA: Verbesserte Zugänglichkeit (z. B. Alternativtexte, Kontraste, ..).
  • AAA: Höchste Standards (z. B. einfache Sprache).

Für Barrierefreiheit auf Website wird meist Stufe AA gefordert! In den Gesetzen WZG seit September 2018 und im Barrierefreiheitsgesetz ab Juni 2025 wird Stufe AA gefordert!

Wie sieht Barrierefreiheit auf Websites aus?

Die 4 Grundprizipien der WCAG

Wahrnehmbar:
Hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrund.
Alternativen für Bilder und Videos (z.B. Beschreibungen).
Untertitel oder Texte für Audioinhalte.
Bedienbar
Seiten ohne Maus benutzbar machen (z.B. mit der Tastatur).
Klare Navigation.
Zeitbegrenzungen flexibel einstellen (z.B. kein Zeitdruck beim Formular ausfüllen).
Verständlich
Einfache und klare Sprache.
Formulare mit verständlichen Beschreibungen und Fehlermeldungen.
Visuelle und akustische Hinweise immer gleich verwenden.
Robust
Seiten müssen in allen Browsern und mit Hilfstechnologien funktionieren.
Standards für Web-Technologien einhalten.
Regelmäßig testen, ob die Barrierefreiheit funktioniert.

Barrierefreiheit für PDFs

Barrierefreiheit gilt auch für Dokumente wie z.B. PDFs! Bei PDFs ist es wichtig, dass sie ebenfalls barrierefrei sind, damit alle Nutzer sie problemlos lesen können, auch wenn sie z.B. einen Screenreader verwenden.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Eine Barrierefreiheitserklärung erklärt, wie barrierefrei eine Website ist. Sie zeigt:

  • Welche Standards eingehalten werden (z. B. WCAG 2.2).
  • Wo es noch Barrieren gibt.
  • Gründe für Ausnahmen, wenn etwas nicht barrierefrei ist.
  • Kontakt für Feedback oder Hilfe bei Problemen.

Weitere Infos zur Barrierefreiheitserklärung

Mustererklärung von digitalbarrierefrei.at

Der Aufbau einer Barrierefreiheitserklärung könnte folgendermaßen aussehen:

  • Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    • Ist die Website vollständig/teilweise/nicht vereinbar mit den Barrierefreiheitskriterien.
  • Nicht barrierefreie Inhalte (sofern vorhanden)
    • Welche Inhalte sind nicht barrierefrei zugänglich und Gründe dafür.
  • Angaben zur Erstellung der Barriere­freiheits­erklärung
    • Wann und wie wurde die Erklärung erstellt?
  • Feedback und Kontaktangaben
    • An wen kann man sich wenden?
  • Durchsetzungsverfahren
    • An wen kann man sich wenden, wenn die Angaben nicht zufriedenstellend sind?

Wie kann ich meine Website auf Barrierefreiheit testen?

  • WAVE Evaluation Tool: Eine einfache Chrome Erweiterung die per Knopfdruck die geöffnete Seite prüft. Findet Barrieren schnell und zeigt Verbesserungsvorschläge. Ein einfacher Einstieg um einen ersten Eindruck über die Website zu erhalten.
  • CSS deaktivieren: Prüfen, ob Inhalte auch ohne Design zugänglich sind.
  • Tastatur: mit der Tab-Taste durch die Website navigieren. Ist alles erreichbar? Sieht man, wo sich die Tastatur, der Fokus befindet?
  • Farbtests: Testen Sie die Darstellung für Farbsehschwächen. Sind die Kontraste ausreichend? Diverse Kontrast Checker können dabei hilfreich sein.

Für eine vollständige und ausführliche Prüfung wenden Sie sich bitte an Spezialisten.

Eine umfassende Prüfung kann umfangreich sein und einige Stunden in Anspruch nehmen. Nach einer Prüfung wird klar, welche Adaptionen im Code und auch im Inhalt nötig sind um eine Website mit möglichst barrierefrei zur Verfügung stellen zu können.

Fazit

Barrierefreiheit ist ein wichtiges Thema. Barrierefreiheit hilft allen. Setzen wir uns damit auseinander.

Wir können Sie unterstützen!

Im Basispaket von TTG basicWeb sind die technischen Grundlagen für Barrierefreiheit nach WCAG 2.2. Stufe AA großteils inkludiert!

Gerne gehen wir noch einen Schritt weiter und unterstützen Sie bei der exakten Umsetzung der WCAG 2.2. Richtlinien für Konformitätsstufe AA für ihre TTG basicWeb-Website und bieten an:

  • Evaluierungsbericht WCAG 2.2. Richtlinien für Stufe AA
  • Beratung und Hilfestellung für Barrierefreiheitserklärung
  • Schulung Barrierefreiheit für bis zu 3 Datenwarter

 

Sie möchten mehr zu digitaler Barrierefreiheit erfahren? 

Es gibt eine tolle übersichtliche Website zum Thema Barrierefreiheit.

Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung!

Ihre Anfrage wird an folgende E-Mail Adresse gesendet: sales-basicWeb@ttg.at

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